Impressum


SECUDOS GmbH
Südfeld 9C
D-59174 Kamen
Germany

E-Mail: info@secudos.de
Telefon: +49 2307 28 50 53 0
Fax: Faxen Sie noch oder versenden Sie sicher?

Geschäftsführung: Markus Gringel, Petra Rehborn
Aufsichtsbehörde: HRB 5987 Amtsgericht Hamm
VAT: DE224988344
WEEE-Reg.-Nr. DE 57254315

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Urheberrecht

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Quelle: eRecht24 Disclaimer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Definitionen, Metriken und sonstige Bedingungen Stand: Dezember 2022

1. Gegenstand und Geltungsbereich

SECUDOS bietet Software- sowie Hardware- Produkte mit den dazu passenden
Dienstleistungen an. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, die Leistungen also überwiegend für ihre unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit verwenden im folgenden „Kunden“ genannt.

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Leistungen bei der SECUDOS GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Preise, Dienstleistungen und Gebühren die SECUDOS erstellt, veröffentlicht und / oder in irgendeiner Form an Kunden Verfügung stellt verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer für Deutschland.

Die SECUDOS GmbH (im Folgenden auch kurz „SECUDOS“ benannt) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und die SECUDOS GmbH in Kenntnis davon Leistungen erbringt.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Lizenzbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass SECUDOS in jedem Einzelfall wieder auf die Geltung dieser Lizenzbedingungen hinweisen müsste.

Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Endkunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (beispielsweise Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, also in Schrift- oder Textform (beispielsweise Brief, E-Mail oder vergleichbar) abzugeben. Gesetzliche Vorschriften und weitere Nachweisanforderungen insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Endkunden werden nur dann und insoweit Bestandteil dieser Lizenzbedingungen, als SECUDOS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SECUDOS in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Endkunden Nutzungsrechte nach diesen Lizenzbedingungen einräumt oder Wartungsleistungen erbringt.

2. Vertragsänderung

SECUDOS behält sich vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung dem Kunden zwei (2) Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitzuteilen („Änderungsmitteilung“). Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen widerspricht, gelten die Lizenzbedingungen zwischen den Parteien in der geänderten Fassung. SECUDOS ist verpflichtet, den Endkunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinzuweisen.

Widerspricht der Endkunde der Änderung, behalten die Lizenzbedingungen der zuletzt vereinbarten Fassung ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der Geltungsdauer des vom Endkunden zuletzt gekauften Produkt und / oder Dienstleistung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Die von SECUDOS auf der Website dargestellten, oder sonst mitgeteilten oder veröffentlichten Leistungsangebote, Produkte und Dienstleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn SECUDOS dem Endkunden Unterlagen überlassen hat.

Nach Anfrage durch den Endkunden auch über dessen Systemhaus (Reseller) oder einem Distributor wird ihm durch SECUDOS ein individuelles, unverbindliches Leistungsangebot in elektronischer, Schrift- oder Textform (beispielsweise E-Mail) übersendet.

Mit Bestellung der durch SECUDOS individuell und unverbindlich angebotenen Leistungen gibt der Endkunde gegenüber SECUDOS ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss zu den in dem Leistungsangebot dargestellten Konditionen ab
Mit der Bestätigung der verbindlichen Bestellung durch SECUDOS wird die Annahme erklärt und kommt der Vertrag zu den in dem unverbindlichen Leistungsangebot von SECUDOS dargestellten Konditionen zustande. SECUDOS kann die verbindliche Bestellung des Endkunden innerhalb von zwei (2) Wochen annehmen.

4. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunde, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Lizenzrechte von SECUDOS Produkten

Lizenzbedingungen zu den einzelnen SECUDOS Produkten sind jeweils unter docs.secudos.com (Produkt EULA) aufgeführt.

7. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von der SECUDOS GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten wird auch die Telefonnummer des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die SECUDOS GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die SECUDOS GmbH wird diese Daten des Kunden ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die SECUDOS GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren soweit der Kunde nicht widerspricht.

Die SECUDOS GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der vollständige Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht absolut gewährleistet werden kann.
Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

8. Haftungsbeschränkung

Soweit sich aus diesen Lizenzbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SECUDOS bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadenersatz haftet SECUDOS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SECUDOS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Lizenzbedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von SECUDOS jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

SECUDOS haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, die aus der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht resultieren.
Unbeschadet des Rechtsgrundes der Haftung ist SECUDOS für keiner indirekte oder Folgeschäden haftbar, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und Zinsverluste, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SECUDOS zurückzuführen.

Der Endkunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen, insbesondere hat der Endkunde regelmäßige Sicherungskopien von Datenbeständen anzufertigen und Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen (insbesondere zur Abwehr von Viren, Malware oder sonstiger Schadsoftware in den IT-Systemen des Endkunden).

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Unterziffern wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SECUDOS.

Im Falle höherer Gewalt ist SECUDOS von der Leistungserbringung befreit, solange und so weit das Leistungshindernis fortbesteht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen, sowie die Störung von Gateways durch TK-Netze, die nicht in der Verfügungsgewalt von SECUDOS stehen.

Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen zugunsten von Anbietern von Telemediendiensten und/oder Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit bleiben unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, die SECUDOS GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

11. Urheberrechte

Soweit die SECUDOS GmbH für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Softwareentwicklungen und individuelle Konfigurationen vornimmt, überträgt sie dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Software und Konfigurationen für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

12. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 3 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

13. Geheimhaltungsverpflichtung

SECUDOS und der Endkunde sind sich einig, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung diesen Lizenzbedingungen, gleich aus welchem Grund, fort.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
die dem Empfänger bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

SECUDOS und der Endkunde werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Lizenzbedingungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Nutzung von kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
Soweit SECUDOS in Vertragsverhandlungen Unterlagen an einen potentiellen Endkunden übermittelt bzw. übergeben hat und es nicht zum Abschluss dieser Lizenzbedingungen kommt, sind die betreffenden Unterlagen durch den Endkunden nach Wahl von SECUDOS unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Lizenzbedingungen zwischen SECUDOS und dem Endkunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Sofern diese Lizenzbedingungen in eine andere als die deutsche Sprache übersetzt sind, ist in Zweifelsfällen hinsichtlich Inhaltes und Auslegung die deutsche Fassung der betreffenden Regelung die maßgebliche und verbindliche. Die deutsche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist auf der Website von SECUDOS unter docs.secudos.com abrufbar.

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und alle mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von SECUDOS in Kamen. SECUDOS ist jedoch in allen Fällen auf gütige Einigung aus und bevorzugt zuerst die Kontaktaufnahme zum Schiedsgericht.
SECUDOS ist auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen Bestimmungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Endkunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

15. Sonstiges und Überlassene Unterlagen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Alle Erklärungen der SECUDOS GmbH können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der SECUDOS GmbH nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

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